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Satzung (Auszug) des „Treffpunkt Eine Welt/Allerweltladen e.V.“ § 1 Name, Sitz Der Verein führt den Namen "Treffpunkt Eine Welt/Allerweltladen e.V.“ Offenbach. Sein Sitz ist Offenbach. Er ist in das Vereinsregister eingetragen. Neu: Der Name „Allerweltladen“ wird ersetzt durch „Weltladen-Offenbach„ § 2 Zweck Der Treffpunkt Eine Welt verfolgt mit seiner Arbeit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist Völkerverständigung und Entwicklungshilfe. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: 1.Informationstätigkeit über die Problematik in den Entwicklungsländern, sowohl durch öffentliche Veranstaltungen, als auch innerhalb von Arbeitskreisen für die Mitglieder. 2.Finanzielle und materielle Unterstützung einzelner gemeinnütziger, sozial-integrativer Projekte in der sog. Dritten Welt. 3.Unterstützung des Fairen Handels als Bestandteil von Entwicklungshilfe in der sog. Dritten Welt. 4.Finanzielle Unterstützung von Kindern und Jugendlichen in Schule und Ausbildung in Ländern der sog. Dritten Welt. § 3 Gemeinnützigkeit Der „Treffpunkt Eine Welt/Allerweltladen e.V.“ ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins sowie sich etwa ergebende Überschüsse dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins erhalten keinerlei Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Im Übrigen erhalten die Mitglieder weder beim Ausscheiden aus dem Verein noch bei dessen Auflösung irgendwelche Leistungen aus dem Vermögen des Vereins. Keine Person darf durch Aufgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind, oder durch verhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.